Unterweisung
Bei der Unterweisung liegt das Hauptgewicht auf der Vermittlung von Verhaltensweisen und Verantwortungsbewusstsein.
Bei den Sicherheitsunterweisungen handelt es sich um Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Man unterscheidet zwischen „Allgemeiner Unterweisung“, „Arbeitsplatzbezogener Unterweisung““ und „Unterweisungen aufgrund persönlichen Fehlverhaltens“.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für Sicherheitsunterweisungen bildet § 4 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „Grundsätze der Prävention“ (Unterweisung der Versicherten):
Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG müssen Art und Umfang der Unterweisung in angemessenem Verhältnis zur Gefahr und entsprechend der Qualifikation des Versicherten erfolgen