Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Vorschrift 208-016

Leitern, Tritte und Fahrgerüste, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. (§ 2 BetrSichV)

In Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften werden jährlich sehr viele Absturzunfälle geführt, wovon auch einige tödlich enden. Viele Unfälle lassen sich jedoch schon durch eine wiederkehrende Leiternprüfung vermeiden.

Daher müssen alle Leitern, Tritte und Fahrgerüste mindestens einmal pro Jahr überprüft werden. Wie oft geprüft werden muss, ist aus der DGUV-Information 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten, bisher BGI 694) ersichtlich.

Schalk GmbH bietet Ihnen diese regelmäßigen Überprüfungen nach Vorschrift der DGUV-Information 208-016 als Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste.

Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste Schalk GmbH