Arbeitsschutzrecht der Elektrotechnik
Die Systematik des deutschen Arbeitsschutzrechts ist den europäischen Prinzipien angepasst und hierarchisch und dynamisch gestaltet. Der Staat erlässt Gesetze mit allgemeinen Anforderungen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz). Konkretisiert werden die Gesetze durch staatliche Verordnungen und staatliche Regeln.
Die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Betrieben ordnen sich in ein hierarchisches System des Arbeitsschutzrechts ein. Schutzziele und Mindeststandards, die auf der europäischen Ebene formuliert sind, geben den Rahmen für die nationale Ausgestaltung in den einzelnen europäischen Ländern und so auch in Deutschland.
Der Gesetzgeber muss Arbeitsschutzvorschriften erlassen, um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entsprechend Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch den
- Staat und die Länder,
- durch die hoheitliche Tätigkeit der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen), Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV
- und durch die Tarifpartner
rechtlich gestaltet. Auch private Organisationen, wie etwa die Normungsinstitutionen, spielen bei der Auslegung eine Rolle.

Quelle: DGUV, Gestaltung Regine Rundnagel