Ganzheitliche Konzeptentwicklung
Für eine sichere Elektrotechnik
Jeder Arbeitgeber muss eine sicherheitstechnische Betreuung für den Arbeitsschutz sicherstellen. Die Gefährdungsbeurteilung sind hier ein wichtiger Bestandteil. Genauen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) definiert.
Wir wissen genau, welches Betreuungsmodell und welcher Umfang für Ihre Unternehmensgröße richtig ist und übernehmen die Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Individuelle Wünsche, Ansprüche und Bedürfnisse im Arbeitsschutz stellen jeden Unternehmer vor Herausforderungen.
Damit alles reibungslos funktioniert, entwickeln wir mit Ihnen zusammen einen auf Sie abgestimmten Projektplan. Zusätzlich zu den betriebswirtschaftlichen Bereichen koordinieren wir die projektspezifische Steuerung und Analyse sowie die Terminierung, Organisation und Umsetzung. So sind Sie in der Lage, schneller auf neue Rahmenbedingungen zu reagieren und können sich so von Mitbewerbern positiv abgrenzen.
Ganzheitliche Konzeptentwicklung
Eine wesentliche Herausforderung besteht in der systematischen Bewertung von unterschiedlichen Lösungsansätzen in der frühen Konzeptphase.
Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz
Ganzheitlicher Arbeitsschutz erfordert, die Gesamtpalette aller Faktoren, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und somit zu arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen führen können, zu beherrschen. Dabei sind alle Gefährdungen mit hohem Stellenwert zu sehen und risikoabhängig zu bekämpfen. Es geht zugleich um ein Erschließen der gesundheitsfördernden Faktoren.
Erforderlich sind systematische Gefährdungsermittlungen und Risikobeurteilungen für vorhandene, aber auch im Vorfeld neu zu schaffender Bedingungen und Situationen (wie Planungen von Bauvorhaben, Beschaffung von Arbeitsmitteln, Umgestaltung von Arbeitsplätzen). Prävention erfordert die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen in Planungs- und Beschaffungsphasen.
Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sind durch eine ganzheitliche Gestaltung von Arbeitssystemen mit ihren Elementen (Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsplatz/-stätte, Arbeitsablauf sowie Arbeitsumgebung im Zusammenwirken mit den Beschäftigten) zu erreichen. Selten erreichen punktuelle Lösungen Nachhaltigkeit.
Arbeitsschutz wirkt nachhaltig, wenn er umfassend in die betriebliche Organisation eingeordnet ist. Eine systematische Verankerung in der betrieblichen Führung sowie in den Geschäfts- und Unterstützungsprozessen ist erforderlich, partizipative Arbeitsweisen mit allen Beschäftigten und die Gewährleistung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Zu entwickeln ist eine progressive Arbeitsschutzkultur. Die vielfältigen Potenziale von Sicherheit und Gesundheit müssen aktiv erschlossen werden.
Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 5, 6) vorgeschrieben Gefährdungsbeurteilungen.
GDA-Leitlinie
Die Gefährdungsbeurteilung nimmt im Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein.
Viele Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz beinhalten den konzeptionellen Ansatz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Insofern ist insbesondere auf diesem Gebiet ein abgestimmtes Grundverständnis und eine gemeinsam festgelegte Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden sowie der Unfallversicherungsträger wichtig.
Bereits in 2008 wurde eine „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ veröffentlicht. Damals hatte sich die GDA darauf verständigt; diese Leitlinie nach einer zweijährigen Probephase zu evaluieren. Mittlerweile liegt eine im Dezember 2011 von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz verabschiedete aktualisierte Fassung vor.
Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung
Zunächst einmal ist es wichtig, die Gefahren, die dem Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz drohen, überhaupt zu erkennen. Gefährdungen können sich aus den folgenden 5 Bereichen ergeben:
- Gestaltung und Ausstattung eines Arbeitsplatzes (z. B. schlechte Beleuchtung, zu niedrige Sitzgelegenheiten)
- Physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen auf den Mitarbeiter (z. B. Gase, Ruß, Hitze, Vibrationen),
- Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Anlagen (z. B. Quetschgefahr beim Umgang mit einer Presszange),
- Organisatorische Abläufe (z. B. nächtliche Arbeitszeiten, Instandhaltungsprozesse, die besonders schnelle Reaktionen und Bewegungen erfordern),
- Unzureichende Qualifikation und Unterweisung des Mitarbeiters
Aufgrundlage der Informationen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Rahmen-Checkliste.
weitere Informationen zum Thema Gefärdungsbeurteilungen finden Sie hier…
Wir stellen für Sie ein passgenaues Leistungspaket zusammen
Jeder Kunde ist anders, daher bieten wir keine Standardpakete, sondern stellen entsprechend Ihrer Bedürfnisse und den vorhandenen Gegebenheiten ein individuelles Leistungspaket zusammen.
Rechtssicherheit
Zu Ihrer Übersicht stellen wir kostenfrei Informationen im Bereich der Arbeitssicherheit zur Verfügung.
Hier finden Sie neben den stetig aktuellen Regeln auch Vorlagen für Ihr Unternehmen.